AGB

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Hebamme Jana Stenten, ansässig in der Albertstraße 2a, 52249 Eschweiler E-Mail: info@hebammejana.com (nachfolgend als "Hebamme" bezeichnet)

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten standardmäßig für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Hebamme und den Leistungsempfängerinnen sowie für alle Beratungs- und sonstigen Leistungen der Hebamme. Die vertragliche Vereinbarung kann mündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

Die Verwendung der weiblichen Form in diesen Geschäftsbedingungen dient der sprachlichen Vereinfachung und besseren Lesbarkeit. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter oder juristische Personen. Die jeweils gültige Fassung ist für den Vertragsabschluss maßgeblich.

 

2. Anmeldung/Vertragsschluss

Die Anmeldung zur Betreuung erfolgt über das Anmeldeformular auf folgender Website: (https://stenten.hebamio.de/anmeldung). Nach Eingang der Anmeldung erfolgt per E-Mail die Zusendung einer Anmeldebestätigung durch die Hebamme Jana Stenten. Mit Zusendung der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag vorerst nicht zustande und die Teilnehmerin ist für die Teilnahme unverbindlich angemeldet. Der eigentliche Vertrag kommt erst durch Unterzeichnung des Behandlungsvertrags zustande. Die Kommunikation zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin erfolgt primär per E-Mail. Änderung der bei der Anmeldung angegebenen Daten, insbesondere eine Änderung der Emailadresse sind durch die Leistungsempfängerin verpflichtend der Hebamme mitzuteilen.

 

3. Leistungen der Hebamme

  1. Die Hebamme bietet umfassende Betreuung und Unterstützung während der Schwangerschaft und im Wochenbett an. Dies umfasst die Schwangerschaftsvorsorge, Hilfe bei Beschwerden, Wochenbettbetreuung, Stillberatung, Beikostberatung und weitere Zusatzleistungen. Die angebotenen Leistungen orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen der Leistungsempfängerin.

  2. Die Leistungsempfängerin nimmt die Hilfe der freiberuflich tätigen Hebamme in Anspruch. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, mit seinen Anlagen in der jeweils aktuell gültigen Fassung, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.

  3. Anfallende Rechnungen werden digital per E-Mail an die Leistungsempfängerin versendet. Die Leistungsempfängerin teilt hierzu der Hebamme eine gültige Email-Adresse mit und stellt sicher, den Hebammenkontakt in die Adressliste aufzunehmen bzw. den Spamordner des Emailprogrammes zu kontrollieren. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden. Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

 

4. Behandlung und Beratung

Die Beratung wird seitens der Hebamme professionell und fachkundig vorgenommen. Die Kundin wird die Hebamme auf gesundheitliche Einschränkungen und Diagnosen hinweisen, die eine Beratung oder Behandlung beeinträchtigen, erschweren oder verhindern oder Dritte schädigen können.

 

5. Bezahlung der Kassenleistungen

Kassenleistungen für gesetzlich Versicherte werden gemäß der gültigen Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Privatversicherte erhalten eine Rechnung laut aktueller privater Hebammen-Gebührenordnungen des Bundeslandes. Vor Inanspruchnahme wird empfohlen, die Kostenübernahme durch die (private) Krankenversicherung zu klären.

Versäumte Termine können von der Hebamme nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Für diese Termine fällt eine Ausfallpauschale in Höhe des Kassensatzes/der vereinbarten Vergütung an, welche privat gezahlt werden muss.

 

5.1 Bezahlung der Zusatzleistungen

Zusatzleistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen (es sei denn, diese hat vorab die Übernahme ausdrücklich erklärt) und stellen eine Selbstzahlerleistung dar. Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren. Dazu zählen Kinesiotaping, Rebozo-Massage, „Closing the bones-Zeremonie“.
Die Höhe der entsprechenden Vergütungen sind per Nachfrage zu erhalten. Die jeweilige Vergütung ist nach Erfüllung der Leistung per Überweisung nach Rechnungsstellung zu entrichten.

 

5.2 Bezahlung durch Selbstzahlung

In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und daher der Leistungsempfängerin als Selbstzahlerin in Rechnung gestellt:

  • Falls keine gültige Mitgliedschaft der oben genannten Krankenkasse festgestellt werden kann.
  • Vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt wurden.
  • Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden. Um dies zu vermeiden, wird die Leistungsempfängerin die Hebamme über alle Leistungen informieren, die sie bei einer Kollegin in Anspruch genommen hat.

 

6. Terminvereinbarung

Die Termine werden im Voraus vereinbart. Durch das Angestelltenverhältnis kann die Hebamme nur Termine einen Monat im Voraus planen.

 

7. Absage von Beratungsterminen/Behandlungsterminen/Zusatzleistungen

  1. Sofern die Hebamme aus zwingenden, insbesondere aus berufs- oder krankheitsbedingten Gründen, eine Beratung, Behandlung oder Zusatzleistung absagen muss, wird Sie die Leistungsempfängerin schnellstmöglich informieren. Der Leistungsempfängerin entstehen daraus keine Ansprüche, sofern von der Hebamme ein Ersatztermin angeboten wird.

  2. Die Buchung für eine Beratung, Behandlung oder Zusatzleistung erfolgt verbindlich. Sollte die Kundin an einem gebuchten Termin, gleich aus welchem Grund, nicht teilnehmen können, so fallen bei einer Stornierung bis mindestens 24 Stunden vor der Behandlung oder Beratung keine Kosten für die Kundin an. Für unentschuldigte, nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine fällt eine Ausfallpauschale in Höhe des Kassensatzes/der vereinbarten Vergütung an.

  3. Verspätet sich die Kundin zur vereinbarten Behandlung oder Beratung, wird die Zeit ab der vereinbarten Behandlungs-/Beratungszeit berechnet.

 

8. Vertretungsregelung

In Einzelfällen kann die Betreuung für einen gewissen Zeitraum von einer anderen Hebamme übernommen werden (z.B. Krankheit, Fortbildung oder Urlaub der Hebamme). Die Leistungsempfängerin erklärt sich damit einverstanden, dass im Vertretungsfall die benötigten Daten an die vertretende Kollegin weitergegeben werden dürfen – im Rahmen der Schweigepflichtsentbindung.

Durch die Hebammentätigkeit besteht keine 24 Stunden Erreichbarkeit oder Rufbereitschaft, sowie keine geregelten Sprechzeiten. Es besteht die Möglichkeit die Hebamme in dringenden Fällen von Montag​ ​-​ ​Freitag​ ​von​ ​10Uhr​​ - 16.00​​ Uhr zu erreichen. Sollten Sie die Hebamme nich​t ​sofort ​Erreichen,​ ​wird geben, das Anliegen auf die Mailbox zu sprechen. Die Hebamme versucht so bald wie möglich zurückzurufen. In​ ​dringenden​ ​Fällen​ wird gebeten, sich an die Gynäkologin, Pädiaterin, die nächstgelegene Klinik, den ärztlichen Notdienst (116117) oder an den Notruf (112) zu wenden.

 

9. Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzbestimmungen.

  2. Die Betreuung kann in Einzelfällen für einen gewissen Zeitraum von einer anderen Hebamme übernommen werden (z.B. Krankheit, Fortbildung oder Urlaub der Hebamme). Die Leistungsempfängerin erklärt sich damit einverstanden, im Rahmen der Schweigepflichtsentbindung, dass im Vertretungsfall die benötigten Daten an die vertretende Kollegin weitergegeben werden dürfen.

 

10. Haftung und Verantwortung

  1. Die Hebamme übernimmt keine Haftung für Ereignisse oder Entscheidungen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Die Hebamme wird der Kundin fachkundige Hilfe leisten und sie beraten. Bei Anwendung des Erlernten handelt die Kunden eigenverantwortlich. Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die Ausführung und den Erfolg des Erlernten, insbesondere nicht für Folgen einer möglicherweise nicht sachgemäßen Anwendung. Die Betreuung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Garantie für bestimmte Ergebnisse. Die Verantwortung liegt bei der Kundin, Entscheidungen im Zusammenhang mit ihr, dem Ungeborenen bzw. Neugeborenen zu treffen.

  2. Die Hebamme haftet nur für Schäden wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für Schäden der Kundin aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen.

 

11. Widerrufsbelehrung

 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

12. Änderungen der AGB

Die Hebamme behält sich das Recht vor, diese AGB bei Bedarf zu ändern oder anzupassen.

  

13. Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

  2. Auf diese AGB und sämtliche Vereinbarungen zwischen der Hebamme und den Kundin findet das Recht des entsprechenden Landes Anwendung.